1992 unterzeichneten die Niederlande das Europäische Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes (kurz „Malta-Übereinkommen“). Der Ausgangspunkt der (nationalen) Politik ist seitdem, dass archäologische Werte bei Entscheidungen über die Raumplanung unseres Landes voll und ganz zählen. Im Jahr 2007 wurde der Vertrag über das Archaeological Monuments Care Act im revidierten Monuments Act 1988 gesetzlich verankert.
Ausgangspunkte dieses Rechtsrahmens sind:
Den Ouden Bodac berät Sie gerne zur archäologischen Denkmalpflege und zu aktuellen Gesetzen und Vorschriften.
Um die Kosten der archäologischen Forschung unter Kontrolle zu halten, wurde der Prozess der archäologischen Forschung in verschiedene Prozessschritte unterteilt (Zyklus der Archäologischen Denkmalpflege), die nicht unbedingt alle durchgeführt werden müssen.
Grundsätzlich gibt es kein Fördersystem für archäologische Forschung, da das Störerprinzip einen der Ausgangspunkte des Denkmalpflegegesetzes darstellt.
Verschiedene Kommunen verfügen über eigene Entschädigungssysteme für übermäßige Kosten, die durch obligatorische archäologische Forschung entstehen. Die Kriterien für den Anspruch auf Entschädigung sind je nach Gemeinde unterschiedlich. Es wird daher empfohlen, dass Sie sich bei der Aufforderung zur obligatorischen archäologischen Forschung bei der Gemeinde erkundigen, ob eine Entschädigungsregelung besteht.
Sehen Sie sich den Schritt-für-Schritt-Plan Archäologie an
Gesprächspartner: Marc van Oers
Adresse: Het Zuiderkruis 37
5215 MV, 's-Hertogenbosch
Telefon: +31623668078
E-Mail: m.vanoers@bodac.nl