wet- en regelgeving archeologie

Gesetze und Vorschriften und AMZ-Zyklus

Erfahren Sie mehr über die Gesetze und Vorschriften sowie den Stufenplan für die archäologische Forschung.

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Gesetze und Richtlinien

1992 unterzeichneten die Niederlande das Europäische Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes (kurz „Malta-Übereinkommen“). Der Ausgangspunkt der (nationalen) Politik ist seitdem, dass archäologische Werte bei Entscheidungen über die Raumplanung unseres Landes voll und ganz zählen. Im Jahr 2007 wurde der Vertrag über das Archaeological Monuments Care Act im revidierten Monuments Act 1988 gesetzlich verankert.

Ausgangspunkte dieses Rechtsrahmens sind:

  • Ziel ist es, archäologische Werte vor Ort zu bewahren.
  • Rechtzeitige Berücksichtigung der Möglichkeit oder des Vorhandenseins archäologischer Werte bei der Raumplanung, damit noch Raum für archäologiefreundliche Alternativen bleibt.
  • Der Störer zahlt für die archäologische Untersuchung und deren Dokumentation, wenn eine Konservierung vor Ort nicht möglich ist.

Den Ouden Bodac berät Sie gerne zur archäologischen Denkmalpflege und zu aktuellen Gesetzen und Vorschriften.

Roadmap Archäologie

Um die Kosten der archäologischen Forschung unter Kontrolle zu halten, wurde der Prozess der archäologischen Forschung in verschiedene Prozessschritte unterteilt (Zyklus der Archäologischen Denkmalpflege), die nicht unbedingt alle durchgeführt werden müssen.

  1. Schreibtischrecherche
  2. Bestandsfeldforschung – Sonstiges (IVO-O)
    • Erkundungsphase
    • Mapping-Phase
  3. Inventar Feldforschung – Probegräben (IVO-P)
  4. Ausgraben

Förderprogramm

Grundsätzlich gibt es kein Fördersystem für archäologische Forschung, da das Störerprinzip einen der Ausgangspunkte des Denkmalpflegegesetzes darstellt.

Verschiedene Kommunen verfügen über eigene Entschädigungssysteme für übermäßige Kosten, die durch obligatorische archäologische Forschung entstehen. Die Kriterien für den Anspruch auf Entschädigung sind je nach Gemeinde unterschiedlich. Es wird daher empfohlen, dass Sie sich bei der Aufforderung zur obligatorischen archäologischen Forschung bei der Gemeinde erkundigen, ob eine Entschädigungsregelung besteht.

Sehen Sie sich den Schritt-für-Schritt-Plan Archäologie an

 

Brauchen Sie Rat?

Gesprächspartner: Marc van Oers
Adresse: Het Zuiderkruis 37
5215 MV, 's-Hertogenbosch
Telefon: +31623668078
E-Mail: m.vanoers@bodac.nl

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